Sehr geehrte Eltern,
gemäß Masernschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung tätig sind oder betreut werden verpflichtet eine Masernschutzimpfung nachzuweisen.
Der / Die jeweilige Klassenlehrer*inn wird sich diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Nachweis ist bis zum 20.05.2021 beim Klassenlehrer*inn zu erbringen.
Müller
stellv. Schulleiter