Sehr geehrte Eltern,

gemäß Masernschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung tätig sind oder betreut werden verpflichtet eine Masernschutzimpfung nachzuweisen.

Der / Die jeweilige Klassenlehrer*inn wird sich diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Der Nachweis ist bis zum 20.05.2021 beim Klassenlehrer*inn zu erbringen.

Müller

stellv. Schulleiter