24.04.2023

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

das Rauchen ist laut Jugendschutzgesetz §10 Absatz 1 erst ab 18 Jahren erlaubt. Auch in unserer Schulordnung ist unter Absatz I d) festgeschrieben, dass sowohl auf dem Schulgelände als auch in dessen Umfeld das allgemeine Rauchverbot für Schülerinnen und Schüler gilt. Trotz dieser Festlegungen, die all unsere SchülerInnen zu Beginn ihrer Schulzeit bei uns unterschrieben haben, kommt es immer wieder zu Verstößen, auch wenn Zuwiderhandlungen konsequent von uns geahndet werden. Aus diesem Grund und im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus bitten wir Sie, Ihre Kinder (erneut) auf diesen Sachverhalt hinzuweisen und Ihnen die Konsequenzen bei  Verstößen aufzuzeigen.

Bei Zuwiderhandlung gehen wir wie folgt vor:

1. Verstoß auf dem Schulgelände: Information der Erziehungsberechtigten, Anzeige beim Ordnungsamt, schriftlicher Tadel, Sozialausgleich (Vortrag zum Thema "Rauchen")

2. Verstoß auf dem Schulgelände: Information der Erziehungsberechtigten, Anzeige beim Ordnungsamt, schriftlicher Tadel, Sozialausgleich (Vortrag zum Thema "Schulordnung")

3. Verstoß auf dem Schulgelände: Information der Erziehungsberechtigten, Anzeige beim Ordnungsamt, 3 Tage Ausschluss vom Unterricht, Sozialausgleich (Vortrag zu individuellem Themenschwerpunkt)

Verstöße außerhalb des Schulgeländes:  Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen wie oben, jedoch ist keine Anzeige beim Ordnungsamt möglich.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.