21.04.2023

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

leider kommt es immer wieder zu Verstößen gegen unsere Schulordnung, die wir im vergangenen Schuljahr auf der Schulkonferenz gemeinsam mit Vertretern von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften beschlossen haben. 

Insbesondere die Nutzung von elektronischen Geräten wie Handys stellt hierbei ein großes Problem dar, da wir nicht überprüfen können, was tatsächlich damit gemacht wird: Schreibt ein Schüler lediglich eine Nachricht oder werden heimlich Aufnahmen, Videos oder Tonmitschnitte von anderen Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften gemacht, die sich anschließend in privaten Chats oder anderswo im weltweiten Netz wiederfinden, wo niemand mehr eine Kontrolle über deren Verwendung hat. 

Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass unsere schulischen Regeln diesbezüglich konsequent von allen Schülerinnen und Schülern eingehalten und umgesetzt werden (vgl. Schulordnung Absatz I, Punkt j). Bitte besprechen Sie dies noch einmal mit Ihrem Kind.

Auf unserer letzten Lehrerkonferenz haben wir uns auf folgende Vorgehensweise bei einem (wiederholten) Verstoß verständigt:

  1. Beim ersten Zuwiderhandeln muss das Handy im Sekretariat bzw. bei der Schulleitung ausgeschaltet abgegeben werden. Dort kann es nach Unterrichtsschluss vom Schüler wieder abgeholt werden. 
  2. Beim zweiten Verstoß ist die Schulordnung handschriftlich bis zum nächsten Schultag abzuschreiben und im Sekretariat einzureichen. Das Handy wird erneut für den Schultag abgegeben. Als Erziehungsberechtigte unterschreiben Sie dies bitte, damit wir wissen, dass Sie informiert sind. 
  3. Bei einer dritten Wiederholung kann das Handy nach Abgabe nur noch durch einen Erziehungsberechtigten abgeholt werden. 

Wir bitten Sie im Interesse all unserer Schülerinnen und Schüler sowie unserer Lehrkräfte um Verständnis für diese Maßnahme.