28.09.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
seit dem 16.08.2021 gilt bezüglich der Maskentragepflicht die reguläre Teststrategie des § 3a Schul-Corona-Verordnung. Ziel dieser Regelung ist es, den Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen auch bei steigenden Inzidenzen sicher anbieten zu können. Es ist daher entscheidend, dass bei Überschreitung entsprechender Schwellenwerte die Maskenpflicht unmittelbar in den Schulen umgesetzt wird.
Seit Sonntag, den 26.09.2021, befindet sich der Landkreis Vorpommern-Greifswald nach der risikogewichteten Einstufung in Stufe 2 (gelb).
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass, sollte die Stufe 2 (gelb) auch am 28.09.2021 im Landkreis Vorpommern-Greifswald erreicht werden, nach § 3a Absatz 2 Schul-Corona-Verordnung ab Mittwoch, den 29.09.2021, an allen Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald für jede Person in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. Ausgenommen sind unsere nach Lerngruppen getrennten Schulhofbereiche in den großen Pausen.
Die risikogewichtete Einstufung der Landkreise und kreisfreien Städte wird täglich ab 17:00 Uhr vom Landesamt für Gesundheit und Soziales bekannt gegeben:
www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie