Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Um einen reibungsarmen Übergang von den Ferien in das neue Schuljahr sicherstellen zu können, möchte ich Sie über das Verfahren zum ersten Schultag informieren:
Bis auf weiteres gilt:
1.) Testung
Am ersten Schultag nach den Ferien erfolgt die Testung verbindlich in der ersten Unterrichtsstunde in der Schule.
2.) Vorlage einer Gesundheitsbestätigung
Wie schon in der Vergangenheit üblich, bitte ich Sie, das Ihrem Kind mitgegebene Formular zur Gesundheitsbestätigung auszufüllen, zu unterschreiben und Ihrem Kind am ersten Schultag mitzugeben. Es werden in keiner Weise personenbezogene Daten gespeichert. Für die Entgegennahme des Formulars wird ein Einlass- und Wegeplan erstellt.
3.) Elternversammlungen
Für Elternversammlungen und Veranstaltungen gem. Teil 7 des SchulG gilt bis zum Ende der zweiten Schulwoche nach den Ferien die Testpflicht und die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller
- stellvertretender Schulleiter -