Es gibt jetzt die Möglichkeit die Anerkennung eines Mehrbedarfs für Leistungsberechtigte nach SGB 2 zu beantragen. Die Jobcenter wurden angewiesen einen Mehrbedarf für digitale Endgeräte anzuerkennen.
Es gibt jetzt die Möglichkeit die Anerkennung eines Mehrbedarfs für Leistungsberechtigte nach SGB 2 zu beantragen. Die Jobcenter wurden angewiesen einen Mehrbedarf für digitale Endgeräte anzuerkennen.