Sehr geehrte Eltern, Erziehungsberechtigte,

im Rahmen der Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Weihnachtsferien bleibt zunächst bis zum 31. Januar 2021 die Aufhebung der Präsenzpflicht bestehen. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6 geöffnet sind. Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen und Schularten, die nicht zuhause betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung von Aufgaben begleitet.

Ab dem 11. Januar 2021 findet für die Abschlussklassen 10a und 10b Präsenzunterricht statt.


Gemäß § 7 der Schul-Corona-Verordnung sind volljährige Schülerinnen und Schüler beziehungsweise bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte verpflichtet, eine Er Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in der Schule abzugeben. Dieses gilt ab dem 11. Januar 2021 für alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen und der Jahrgangsstufen 1 – 6 der allgemein bildenden Schulen, die nicht zuhause betreut werden können.
Das Formular zur Gesundheitsbestätigung (Anlage 1) ist ab dem 11. Januar 2021 am ersten Tag des Schulbesuchs vor Schulbeginn unterschrieben in die Schule mitzubringen oder in digitaler Form der Schule durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Schülerin/den volljährigen Schüler als Scan oder Bilddatei zu übermitteln.
Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachgekommen sind, gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlagen.
Weiterhin sind Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6 aller allgemein bildenden Schulen ab dem 11. Januar 2021 verpflichtet, bei Inanspruchnahme der Begleitung des Kindes in der Schule, eine Selbsterklärung abzugeben