06.04.2022

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat aktuell eine epidemiologische Gefahrenlage für das gesamte Land festgestellt. Diese Feststellung gilt derzeit bis zum 27. April 2022. Somit sind an allen Schulen die zusätzlichen besonderen Schutzmaßnahmen in den sogenannten "Hotspots" zu beachten.

Informationen zu Änderungen der Schul-Corona-Verordnung sowie zum Hygieneplan, der ab dem 1. April 2022 gilt:

  • Art und der Umfang der notwendigen Schutzmaßnahmen hängen vom Status der Region ab („Hotspots")
  • besondere Schutzmaßnahmen finden ab dem übernächsten Tag nach der Feststellung durch den Landtag Anwendung
  • einige Regelungen ab dem 1. April 2022 sind nur noch verbindlich anzuwenden, wenn der Landkreis als „Hotspot“ eingestuft wurde

Basismaßnahmen:

  • Testpflicht dreimal pro Woche
  • Betretungsverbot für an COVID-19 erkrankte Personen
  • Beachtung der Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE)
  • Empfehlung zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen

Zusätzliche besondere Schutzmaßnahmen in "Hotspots":

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude (außer im Unterricht am Platz)
  • bei schulischen Veranstaltungen sind bestimmte Regelungen einzuhalten (vgl. Corona-LVO M-V)
  • verpflichtende Anwendung des Hygieneplans (Einhaltung des Mindestabstandes, 
    regelmäßiges Lüften alle 20 Minuten, empfohlene Kontaktreduzierung zu externen Personen)

Weiterhin gilt:

  • Unterricht kann jahrgangsübergreifend stattfinden
  • Durchführung von eintägigen Exkursionen und Wandertagen zu außerschulischen Lernorten sowie mehrtägige Schulfahrten mit Übernachtungen sind möglich
  • Schülerinnen und Schüler, die zu einer der Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung (gemäß RKI) gehören, können vom Besuch der Schule befreit werden
  • das Gesundheitsamt kann auch zukünftig im Einzelfall festlegen, ob bestimmte Jahrgangsstufen oder Schulen – aufgrund eines einzudämmenden Infektionsgeschehens – im Wechselunterricht oder Distanzunterricht beschult werden müssen