21.04.2023

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

da es am Nachmittag sowie in den Abendstunden insbesondere am Wochenende immer wieder zum unerlaubten Betreten unseres Schulgeländes, zu Vandalismus, zu Ruhestörung der Anwohner und zu massiver Verschmutzung auch unserer Sportanlagen kommt, weisen wir auf diesem Wege noch einmal darauf hin, dass das Betreten unseres Schulhofes bei verschlossenen Türen strafbar ist. Ein "Über-den-Zaun-Klettern" stellt einen Hausfriedensbruch dar, den wir - soweit wir Kenntnis davon haben - auch zur Anzeige bringen. Wir bitten Sie, diesen Sachverhalt auch zuhause mit Ihren Kindern zu besprechen, damit es möglichst nicht zu Zuwiderhandlung unserer eigenen Schülerinnen und Schüler kommt. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung.