Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund der aktuell geltenden Vorgaben des Ministeriums ist für die Teilnahme an unseren Elternversammlungen am 16. und 17.08.2021 ein Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder ein negativer Corona-Test erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden (Schnelltest) oder 48 Stunden (PCR-Test) sein darf. 

Sollten Sie keinen dieser Nachweise haben, besteht die Möglichkeit, sich vor Ort in unserer Schnellteststation selbst zu testen. Vor Betreten des Schulgeländes werden Sie von unseren KollegInnen in Empfang genommen und gegebenenfalls zu unserer Teststation im überdachten Außenbereich zwischen dem C- und D-Gebäude geschickt, wo wir Ihnen Schnelltests zur Verfügung stellen können. Kommen Sie in diesem Fall bitte 20 bis 30 Minuten vor Beginn Ihrer Elternversammlung.  

Denken Sie auch daran, dass sowohl auf dem Schulgelände als auch im gesamten Schulgebäude die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht (§ 6 der 3. Schul-Corona-Verordnung in der aktuell geltenden Fassung). Pro Kind kann ein Elternteil teilnehmen.

Wir freuen uns darauf, Sie an unserer Schule begrüßen zu können.