(Folgender Beitrag als PDF: Regelungen nach Pfingsten)

Sofern ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 am 20. Mai 2021 nicht erreicht, gilt der Stichtag 26. Mai 2021: Wird der Wert an diesem Tag unterschritten, starten die Schulen ab dem 27. Mai 2021 in allen Schularten und allen Jahrgangsstufen in einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, d.h. in einen täglichen Präsenzunterricht. (Wo dies nicht zutrifft, gelten die bisherigen Regelungen. Dann gilt für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für die Abschlussjahrgänge Präsenzunterricht und ab Jahrgangsstufe 7 Wechselunterricht. Ab einer Inzidenz von über 100 gelten die Maßnahmen der Bundesnotbremse aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.)

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Am ersten Unterrichtstag nach den Pfingstferien muss keine Gesundheitsbescheinigung durch die Schülerinnen und Schüler mehr vorgelegt werden. Dies ist aufgrund der umfangreichen Teststrategie möglich. Umso wichtiger ist es, dass am ersten Unterrichtstag verpflichtend getestet wird.

Selbstverständlich gilt weiterhin, dass Personen mit einer COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik die Schule nicht betreten dürfen. Aufmerksam möchte ich Sie in diesem Zusammenhang auf die Bundeseinreiseverordnung machen, die die Quarantäneregelungen deutschlandweit beinhaltet. Diese ist von allen Bürgerinnen und Bürgern bei Reisetätigkeiten zu beachten.

Weiterhin gilt die Einhaltung der Hygieneschutzbestimmungen unter Berücksichtigung des Hygieneplans in der jeweils geltenden Fassung. Im Präsenzunterricht kann damit Sportunterricht im Freien stattfinden.