Regionale Schule Ehm Welk Ueckermünde

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir hoffen, dass alle erholsame Sommerferien hatten und gut erholt ins neue Schuljahr starten können.
Am Montag, dem 24. August, beginnt das Schuljahr 2026/2027. Um einen reibungslosen Start an unserer Regionalen Schule zu gewährleisten, möchten wir vorab über den Ablauf der ersten Schulwoche sowie über wichtige gesetzliche Neuerungen informieren. 
1. Ablauf der ersten Schulwoche:
  • Montag, 24.08.2026 (1. bis 4. Stunde): Klassenleiterunterricht, feierliche Aufnahme der neuen Fünftklässler in unserer Aula, Klärung organisatorischer Fragen, Ausgabe der Stundenpläne
  • ab Dienstag, 25.08.2026 (1. bis 5. Stunde): Klassenleiterunterricht, Willkommens- und Methodenwoche, Schulbuchausgabe, Klassensprecherwahl
2. Organisatorische Hinweise:
  • Materialien: ab Montag sind Hefter, Blöcke, Hausaufgabenheft, Schreibzeug und die unterschriebenen Zeugniskopien (plus Empfangsbekenntnis) mitzubringen
  • Empfang Fünftklässler: Treffpunkt auf dem Schulhof mit den neuen Klassenleitern (Frau Macave, Frau Malek, Herr Schwarz) um 7:45 Uhr
3. Wichtige gesetzliche Neuerungen im Schuljahr 2026/2027:
  • "Smartphone-Regelung": Alle digitalen Endgeräte müssen während der gesamten Schulzeit mit Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet in den Schultaschen verbleiben. Eine Nutzung im Unterricht ist nur nach expliziter Aufforderung der Lehrkraft zu Lernzwecken erlaubt. Bei Verstößen werden die Geräte im Sekretariat hinterlegt.
  • Leistungsbewertung: In den Hauptfächern werden nur noch zwei Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben (Deutsch, Mathematik, Englisch). Diese gehen mit 30 Prozent in die Gesamtnote ein. Die Fachlehrkräfte informieren über die veränderten Bedingungen in ihrer ersten Unterrichtsstunde.
  • Versetzungsgefährdung: Künftig liegt eine Versetzungsgefährdung vor, wenn der Notendurchschnitt in einem Fach 4,5 oder schlechter ist. Damit erhalten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern gleichermaßen eine klare Vorgabe zur Identifizierung der Versetzungsgefahr.
  • Versetzungsordnung: Ein freiwilliger Rücktritt ist in der Regel nur noch zum 15. Mai eines jeden Jahres möglich. Noten auf Berufs- und Mittlere-Reife-Niveau werden nicht mehr umgerechnet. Ein Notenausgleich für mangelhafte Leistungen (Note 5 und schlechter) ist in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache für die Versetzung in Klasse 10 ausgeschlossen. Detaillierte Informationen zum Notenausgleich und zu den Versetzungsvoraussetzungen in die Jahrgangsstufe 10 erhalten Sie auf der ersten Elternversammlung durch die jeweilige Klassenleitung (07. oder 08.09.).
  • Wechsel des Bildungsgangs: Ein Wechsel in den gymnasialen Bildungsgang ist in den Jahrgangsstufen 7 und 8 jeweils zum Schuljahresende möglich, wenn das Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und den beiden Fremdsprachen einen Notenschnitt von 2,5 oder besser aufweist.
  • Verpflichtender Gedenk- und Projekttag: Ab der Klassenstufe 5 wird der 27. Januar (Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus) als verpflichtender, landesweiter Projekttag durchgeführt.
Wir freuen uns auf ein erfolgreiches gemeinsames Schuljahr.
Mit den besten Wünschen
Karin Bannert (Schulleiterin)

 

Nützliches

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