08.04.2022

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach den Osterferien wechseln alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zur anlassbezogenenen Testung. Das bedeutet, dass in der Schule keine Selbsttests mehr durchgeführt werden. Jeweils montags bzw. am ersten Schultag nach den Ferien geben wir jedem Schüler zwei Schnelltests für die jeweilige Woche mit. Diese werden zuhause bei entsprechender Symptomatik eingesetzt. 

Die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung hängt als "Hotspotregelung" unmittelbar mit dem aktuellen Infektionsgeschehen zusammen. Soweit der Landtag für einzelne Landkreise und kreisfreie Städte feststellt, dass dort die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht, ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude Pflicht mit der Ausnahme am Sitzplatz während des Unterrichts. 

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zum Reiseverhalten entfällt ab dem 21.04.2022.

Wir wünschen allen erholsame Ferien und ein schönes Osterfest.