Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, den 16.08.2021, ist die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude und auf sämtlichen schulischen Anlagen vorerst ausgesetzt. Die diesbezügliche Regelung ist in § 3a der aktuell geltenden 3. Schul-Corona-Verordnung nachzulesen, die auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Corona-Informationen veröffentlicht ist. 

Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen nach § 6 der Verordnung, zum Beispiel schulische Veranstaltungen wie Elternversammlungen. 

Sollten die Sieben-Tage-Inzidenz der COVID-19-Fälle sowie die Hospitalisierungsquote und die Auslastung der Intensivbetten wieder steigen (risikogewichtete Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen in Ampelstufe 2 (orange) oder eine höhere Stufe), dann wird die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske erneut in Kraft treten.