Das Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) hat seine Handlungsempfehlungen für Schülerinnen und Schüler mit respiratorischen Symptomenn modifiziert. Sie erhalten mit diesem Hinweisschreiben diese Empfehlungen für Schülerinnen und Schüler, bei denen noch kein Selbsttest oder PCR-Test vorgenommen wurde:

1. Sofern eine die Atmung betreffende Symptomatik auftritt, ist der Schulbesuch untersagt. Häufige Symptome bei einer CoVid-19-Infektion:

  • Fieber
  • Geruchs- oder Geschmacksstörungen
  • Halsschmerzen
  • Husten
  • Schnupfen
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Durchfall

2. Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt durch einen PCR-Test.

3. Sofern ein negatives Testergebnis und kein Fieber vorliegen, kann der Besuch der Schule fortgesetzt werden.

4. Sofern ein negatives Testergebnis und eine Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes oder Fieber vorliegen, ist die Schülerin oder der Schüler durch den Kinder- oder Hausarzt krankzuschreiben. Die Wiederaufnahme des Schulbesuches erfolgt nach ärztlichem Urteil.

5. Sofern ein positiver PCR-Test vorliegt, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über das Kontaktmanagement und das weitere Vorgehen der Isolierung und Quarantäne. Nach 14-tägiger Isolierung muss vor dem erneuten Schulbesuch ein negativer Antigen-Test durch einen Arzt attestiert werden.

Sofern nach auftretender Symptomatik Erziehungsberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler einen PCR-Test ablehnen, erfolgt ein 14-tägiges Besuchsverbot für die jeweilige Einrichtung.

Sollten Sie Fragen zu den Tests haben, wenden Sie sich gern an Ihr zuständiges Schulamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Sie unterstützen.